Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGTB)

Stand: 24. Januar 2019

Health Meets Media ist eine geschlossene Veranstaltung für geladene Gäste. Veranstalter ist die SanCur gemeinnützige GmbH.

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend "AGTB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der SanCur gemeinnützige GmbH, Wirthstr. 9, 79110 Freiburg (nachfolgend "Veranstalter“) durchgeführten Gesundheits-, Netzwerk- und Informationsveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln das zwischen dem an der Veranstaltung teilnehmenden Person (nachfolgend "Teilnehmer") und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die SanCur gemeinnützige GmbH unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Health Meets Media ist eine geschlossene Veranstaltung für geladene und vorher akkreditierte Gäste. Um dies prüfen zu können und aus Gründen der persönlichen Sicherheit unserer Gäste kann die Vorlage eines Dokumentes verlangt werden, das die Identität des Teilnehmers eindeutig feststellen lässt.
(2) Kinder im Alter unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines bevollmächtigten Erwachsenen teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind ansonsten alle, die eine persönliche Einladung erhalten haben. Die Kleiderordnung ist zu beachten.
(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtende organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten der Veranstaltung oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsbeschreibung vorzunehmen.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag

(1) Die Teilnahme an der Informations- und Netzwerkveranstaltung ist für geladene Gäste kostenfrei. Eine vorherige Akkreditierung (Anmeldung) ist notwendig.
(2) Bevor sich ein Teilnehmer für die Veranstaltung akkreditieren kann, muss er sich auf den Internetseiten des Veranstalters unter Angabe einer gültigen Email-Adresse registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Teilnehmer von dem Veranstalter die für eine Akkreditierung erforderlichen Daten. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist dann ausschließlich mittels der erhalten Zugangsdaten und unter Verwendung des entsprechenden, auf den Internetseiten des Veranstalters hinterlegten Anmeldeformulars möglich. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen, außer der Veranstalter erklärt sich im Einzelfall ausdrücklich hierzu bereit. Die Anmeldung erfolgt durch die eingeladene Person auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGTB.
(3) Es steht dem Veranstalter frei, die Teilnehmerzahl jederzeit zu begrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(4) Im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung wird der Teilnehmer hierüber informiert.

§ 4 Garderobe und Fundsachen

(1) Garderobe kann kostenlos an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Veranstaltungsbesuchs abgegeben werden und ist dort gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert.
(2) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. In diesem Fall ist das Garderobenpersonal berechtigt, die Personalien des Empfängers aufzunehmen. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist der Veranstalter nicht verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Veranstaltungspersonal anzuzeigen.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Sollte der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Angebote von Partnern der SanCur gemeinnützigen GmbH (kommerziellen Dritten)
a. Die Durchführung von Angeboten von Partnern der SanCur gemeinnützigen GmbH obliegt alleine den Partnern (Veranstalter der Angebote). SanCur gemeinnützige GmbH fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schließt jegliche Haftung aus. Die Leistungen der SanCur gemeinnützigen GmbH beschränken sich darauf, Angebote zu sammeln, zu beschreiben und diese Angebote zu vermitteln.
b. Für die Durchführung der Angebote kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner zur Anwendung.

§ 6 Datenerhebung und -verwertung

(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, die Anschrifts- und Kontaktdaten oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass alle dort von Ihrer Person entstehenden Bild- und Tonaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für Werbe-, PR- und Dokumentationszwecke in Bezug auf Veranstaltungen der SanCur gemeinnützigen GmbH ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden dürfen.
(4) Mit der Angabe der persönlichen Daten berechtigt der Teilnehmer die SanCur gemeinnützigen GmbH den Teilnehmer in den elektronischen Newsletterverteiler aufzunehmen und ihn per E-Mail und/oder per Post zu kontaktieren. Der Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit über www.healthmeetsmedia.de abbestellt werden. Ihre personenbezogenen Daten können Sie über datenschutz@sancur.de löschen lassen.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere für die Erstellung der Catering-Listen und der Eintrittslisten des Security-Services weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Es können Name, Vorname, Geschlecht, etc. des Teilnehmers zur Dokumentation und für PR-Zwecke in die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnisse, Internetseite, soziale Medien und Online-Newsletter des Veranstalters und des in Punkt 5 genannten Dritten) veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(8) Teilnehmer, die den E-Mail Newsletter Service abonniert haben, erhalten alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail-Newsletter. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.

§ 7 Rechte der betroffenen Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit.
 Außerdem steht Ihnen nach Art. 21 (1) DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 (1) f DSGVO beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung.
Bei Fragen zu diesem Datenschutzhinweis können Sie uns auf Wunsch kontaktieren: Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite sowie in unserem Impressum auf unserer Website unter www.healthmeetsmedia.de.

§ 8 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGTB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - Freiburg im Breisgau.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.